FairnessCard der Stadtgemeinde Hollabrunn
Die Stadtgemeinde Hollabrunn bekämpft Armut im eigenen Wirkungsbereich: Die Fairnesscard bietet Ermäßigungen und vergünstigte Tarife bei der Benützung diverser Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Vergünstigungen bei Wasserbezugs- und Kanalbenützungsgebühr, Heizkostenzuschuss, Kindergartenbeitrag für Beschäftigungsmaterial, Kindergartentransport, Ruftaxitarif, Schulstartgeld und Musikschulbeiträge.
Der Beschluss der Fairness Card ist jährlich vom Gemeinderat zu evaluieren und zu verlängern.
Wer ist anspruchsberechtigt?
• Österreichischer Staatsbürgerschaft oder EU-Bürgerschaft oder langfristige Aufenthaltsberechtigung in einem Mitgliedstaat sowie Familienangehörige der oben genannten Personen oder
• EWR-Bürgerschaft mit Ausübung des gemeinschaftlichen Aufenthaltsrechts oder
• Angehörige von Staaten, mit denen ein völkerrechtlicher Vertrag oder gesicherte Gegenseitigkeit besteht und Fremde, denen gem. § 3 Asylgesetz 2005 Asyl oder subsidiärer Schutz gewährt wurde
• Wartefrist von 1 Jahr
• Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet von Hollabrunn
Welche Einkommensgrenzen sind zu beachten?
Basis sind die Haushaltseinkommensgrenzen welche die Schwelle von 60% des Median-Pro-Kopf-Nettohaushaltseinkommens (Richtsatz) in Österreich unterschreiten.
Der Richtsatz beträgt für einen Einpersonenhaushalt im Jahr 2025: € 1.572 netto (Gesamtjahreseinkommen durch 12 Monate gerechnet), für jede weitere volljährige in Haushaltsgemeinschaft lebende Person wird der Betrag um jeweils € 786 netto erhöht, für jede weitere minderjährige Person wird der Betrag um € 472,00 erhöht.
Genauere Details entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt.
Informationsblatt zur FairnessCard
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Kontakt zur Stadtgemeinde Hollabrunn bei Fragen zur FairnessCard